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   VGH Bayern, 18.05.2005 - 9 C 05.281   

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VGH Bayern, 18.05.2005 - 9 C 05.281 (https://dejure.org/2005,70619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2005 - 9 C 05.281 (https://dejure.org/2005,70619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281 (https://dejure.org/2005,70619)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14

    Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II

    Es ging also um einen Antragsteller, der offenbar verschwiegenes Einkommen haben musste, dies aber nicht aufzuklären war mangels Mitwirkung des Antragstellers (vgl. auch BayVGH, 18.05.2003, 9 C 05.281 und 29.09.2009, 12 CE 09.2039).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2011 - 4 PA 246/10

    Bei aus den Angaben des Antragstellers resultierender Deckungslücke kann die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220, und 16.1.1980 - 8 C 24.79 -, Buchholz 454.71 § 11 WoGG 2 Nr. 2; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2005 -9 C 05.281 -) kann die Wohngeldbehörde zwecks Ermittlung des Jahreseinkommens mangels anderer Möglichkeiten der Sachaufklärung den Betrag, den der Wohngeldantragsteller im Laufe eines Jahres für seinen Lebensunterhalt aufgewendet hat, aber auch schätzen, wenn der Antragsteller nicht in der Lage oder bereit ist, einen Nachweis über die verwendeten finanziellen Mittel zu führen.

    Dieser Schätzung können die sozialhilferechtlichen Regelsätze und die Aufwendungen für Miete sowie andere unabweisbare Verpflichtungen zugrunde gelegt werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2005 -9 C 05.281 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.6.2004 - 12 S 2654/03 -).

  • VG Ansbach, 15.01.2015 - AN 6 K 14.00196

    Wohngeldrechtliches Einkommen; Plausibilität der Einkommensverhältnisse

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es unbedenklich, bei der Schätzung die Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der Aufwendungen für die Miete der Wohnung oder den tatsächlichen Mindestbedarf zu Grunde zu legen (BayVGH vom 18.5.2005, Az.: 9 C 05.281).
  • VG Ansbach, 29.09.2016 - AN 6 K 15.01641

    Materielle Beweislast bei der Ermittlung der Einkommensverhältnisse

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es unbedenklich, bei der Schätzung die Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der Aufwendungen für die Miete der Wohnung oder den tatsächlichen Mindestbedarf zu Grunde zu legen (BayVGH vom 18.5.2005, Az.: 9 C 05.281).
  • VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368

    Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
  • VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834

    Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 21 K 5016/20

    Einkommen, Plausibilität, Deckungslücke, 80 %, Kinderzuschlag

    So schon BVerwG, Urteil vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220 ff. / juris;Urteile der Kammer vom 13.05.2011 - 21 K 1777/11 - und vom 15.09.2006 - 21 K 2964/05 -;s. auch BayVGH, Beschluss vom 18.05.2005 - 9 C 05.281; VG Ansbach, Urteil vom 01.12.2005 - AN 14 K 04.00918 -, juris.
  • VG Augsburg, 26.04.2011 - Au 6 K 10.1582

    Einkommensermittlung; Nichtaufklärbarkeit der Einkommensverhältnisse; Ablehnung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist es unbedenklich, bei der Schätzung die Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der Aufwendungen für die Miete der Wohnung oder den tatsächlichen Mindestbedarf zu Grunde zu legen (BayVGH vom 18.5.2005 Az: 9 C 05.281).
  • VG Würzburg, 10.08.2012 - W 3 K 10.1205

    Einkommen, Grundsicherung, Lebensunterhalt, Wohngeld

    Soweit der Kläger vorträgt, er begehre Wohngeld, gerade weil seine Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so wird noch ergänzend ausgeführt, dass der Beklagte auch die Möglichkeit gehabt hätte, die Einnahmen des Klägers zu schätzen; hierbei hätte der Beklagte dann den Kläger aus Gründen der Gleichbehandlung aller Antragsberechtigten so zu behandeln, als hätte er Einnahmen in Höhe des gesamten Sozialhilferegelsatzes und seiner weiteren Aufwendungen (vgl. BVerwG, U.v. 16.01.1980, Az. 8 C 24/79 ; vgl. BVerwG, U.v. 30.11.1972, Az. VIII C 81.71 ; vgl. BayVGH, B.v. 15.06.2011, Az. 12 C 11.623 ; vgl. BayVGH, B.v. 17.08.2010, Az. 12 C 09.2370 ; vgl. BayVGH, B.v. 180.5.2005, Az. 9 C 05.281 ).
  • VG Augsburg, 13.04.2010 - Au 6 K 10.295

    Bestandskräftige Bescheide über Ablehnung bzw. Rückforderung von Wohngeld; keine

    Ist wie hier aber das Einkommen nicht ausreichend und auch nicht näher aufklärbar (beispielsweise wegen fehlender Angaben oder unplausibler Angaben), kann die Behörde das fehlende Einkommen schätzen und hierbei die Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich der Aufwendungen für die Miete oder den tatsächlichen Mindestbedarf zu Grunde legen, um in zweifelhaften Fällen eine Gleichbehandlung mit anderen Wohngeldempfängern zu sichern (vgl. BayVGH vom 18.5.2005, Az. 9 C 05.281, juris, RdNr. 21; auch VG Ansbach vom 7.12.2006, Az. An 14 K 06.1899, juris, RdNrn. 20 f.).
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